Wahl des Gesamtpfarrgemeinderates 2022 - Ergebnis

Die Wahl des
Gesamtpfarrgemeinderates
der Pfarreiengemeinschaft
Utting-Schondorf
am 20.März 2022
Die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis besteht vom 27.03.2022 bis zum 03.04.2022. Der Einspruch ist schriftlich mit Begründung an den jeweiligen Wahlausschuss (gpgr-wahl-2022 (at) pfarrei-utting.de bzw. gpgr-wahl-2022 (at) pfarrei-schondorf.de) zu richten. Wenn kein Einspruch erfolgt, sind die oben blau markierten Kandidatinnen und Kandidaten Mitglieder im Gesamtpfarrgemeinderat. Die oben gelb markierten Kandidatinnen und Kandidaten sind Ersatzmitglieder.
Anhang | Größe |
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gpgr_wahl-2022-ergebnis.pdf | 223.76 KB |
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