Der Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR)

Der Gesamtpfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft Utting-Schondorf wurde am 20. März 2022 gewählt (Wahlergebnis). Die konstituierende Sitzung fand am 26.04.2022 statt.

Neben den 12 gewählten Pfarrgemeinderäten sowie 2 weiteren hinzugewählten Mitgliedern gehören ihm der leitende Pfarrer, die Gemeindereferentin sowie zwei Vertreter der Kirchenverwaltungen an.

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrgemeinde und zur Förderung ihrer apostolischen Tätigkeit. In sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe ist er zugleich das vom Bischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde.

Dieser Doppelcharakter ist gut begründet in mehreren Dokumenten des zweiten Vatikanischen Konzils.

  • In jeder Pfarrei ist ein Pfarrgemeinderat zu errichten. Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Bischofs.
  • Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. Als Pastoralrat berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben.

Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig. Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche, d.h. Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.

Pfarrgemeinderäte sind "Gottes Mitarbeiter am Evangelium" (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.

Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann. Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.