Liturgische Dienste
W

Der Dienst der Kommunionhelfer

Seit dem II. Vatikanischen Konzil ist das Bewusstsein gestärkt, dass alle Christen Kirche sind und das Volk Gottes bilden.

Den Dienst der Kommunionspendung können Frauen und Männer übernehmen, die vom Bischof namentlich beauftragt worden sind. Vorausgesetzt werden ein Leben aus dem Glauben, die Mitarbeit in der Gemeinde und die Mitfeier ihrer Gottesdienste sowie eine innere Sensibilität für die Liturgie der Kirche und ein vertieftes Verständnis der Eucharistie.

Priester und Diakon sind von Amts wegen Spender der heiligen Kommunion in der Meßfeier. Mit ihnen zusammen teilen die beauftragten Frauen und Männer die Kommunion aus, wenn die Zahl der Kommunikanten dies erfordert. Die Beauftragten können an Sonn- und Wochentagen die Krankenkommunion und die Wegzehrung überbringen, sofern ein Priester oder Diakon nicht zur Verfügung steht oder diese wegen anderer Seelsorgeverpflichtungen oder aus Krankheits- und Altersgründen verhindert sind.

Die Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer üben ihren Dienst aus als getaufte und gefirmte Christen. Kraft der Taufe und der Firmung haben sie Anteil am gemeinsamen Priestertum der Getauften, das sie befähigt, in den Gottesdiensten der Kirche mitzuwirken. als beauftragte Gemeindemitglieder. Kraft der Beauftragung durch den Bischof nehmen sie eine besondere Aufgabe in der Liturgie der Kirche wahr.

In der Pfarreiengemeinschaft Utting-Schondorf sind derzeit 19 Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer beauftragt / Stand Herbst 2023.

Als Kantor (lateinisch canto „Sänger“, von cantare „singen“) bezeichnet man den Vorsänger, Chorleiter oder musikalisch tätigen Vorsteher in einem Gottesdienst. Kantoren gibt es im Judentum (Chasan) wie auch im Christentum. Von großer Bedeutung ist die Rolle des Kantors oder der Kantorin in den orthodoxen Kirchen bzw. den mit Rom unierten Ostkirchen, die in byzantinischer Tradition stehen, da hier in der Liturgie viele Kontakien oder Litaneien gesungen werden. Im Islam kommt dem Imam als Vorbeter eine dem Kantor vergleichbare Rolle zu. Im christlichen Kontext entwickelte sich diese liturgische Tätigkeit zum hauptberuflichen Kirchenmusiker, dessen bekanntester Vertreter Johann Sebastian Bach ist. Als „Urkantor“ der evangelischen Kirche gilt Johann Walter, der 1527 mit der Gründung der ersten bürgerlichen Stadtkantorei die Grundlage für die Entstehung des evangelischen Kantoreiwesens legte.

Kantor als liturgisches Amt

Im mittelalterlichen Gottesdienst war der Kantor „Anstimmender und Solist“ beim Stundengebet; in den Klöstern wechselte dieses Amt wochenweise und wurde vom Cantor Hebdomadarius ausgeübt. In der erneuerten Liturgie der römisch-katholischen Kirche ist das Amt des Kantors als liturgisches Amt vorgesehen. Die Grundordnung des Römischen Messbuchs von 2007 verfügt für die Feier der Gemeindemesse: „Es empfiehlt sich, dass dem zelebrierenden Priester in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor zur Seite stehen.“ „Es sollte einen Kantor oder einen Chorleiter geben, um den Gesang des Volkes zu leiten und zu stützen. Steht überhaupt keine Schola zur Verfügung, kommt dem Kantor die Leitung der verschiedenen Gesänge zu, an denen sich auf seine Weise das Volk beteiligt.“  Diese Gesänge sind in der heiligen Messe der Gesang zum Einzug, die Antwort- und Begleitgesänge, die Gesänge des Ordinariums und die Akklamationen. Der Kantor stimmt die Gesänge an und singt sie, gegebenenfalls im Wechsel mit der Schola oder der Gemeinde. Das Kantorenamt wird zumeist von Laien ausgeübt und steht Männern und Frauen offen.

Skip to content