Wir über uns
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Die Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung (KV) ist Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.

Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen. Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan vom Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich um das Pfarrheim oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.

In der Pfarreiengemeinschaft bleiben die Kirchenverwaltungen für jede Pfarrei unabhängig bestehen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über die Kirchenverwaltung.

KV Pfarrei Hl. Kreuz - Schondorf am Ammersee

Heidrich Frank

Frank Heidrich

Kirchenpfleger
xavier

P. Xavier Namplampara CST

Pfarrer
Langer Marius

Marius Langer

Huber Bernhard

Bernhard Huber

schulz michael

Michael Schulz

KV Pfarrei Mariä Heimsuchung - Utting am Ammersee

Deininger Gerhard

Gerhard Deininger

Kirchenpfleger
xavier

P. Xavier Namplampara CST

Pfarrer
Lindenthal Dieter

Dieter Lindenthal

wolfgang frank

Wolfgang Frank

mauch wolfgang

Wolfgang Mauch

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